Die Maklerprovision beträgt für den Käufer 4,76% inkl. gesetzlicher MwSt. des beurkundeten Kaufpreises und ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.
Kaufpreis
€ 780.000,-
Lage
Stadt Schifferstadt liegt zwischen der Metropolregion Rhein-Neckar und dem Pfälzer Wald. Die außergewöhnlich verkehrsgünstige Lage der Stadt mit direkten Anschlüssen an Autobahn und Schienennetz (S-Bahn und Fernverkehr) rücken sie in greifbare Nähe. Die Voraussetzungen hier sind ideal, um Kultur, Sehenswürdigkeiten und Erholung miteinander zu verbinden. Die sogenannte "Grüne Lunge" im Westen der Stadt entwickelt sich immer mehr zu einem Biotop.
Spaziergänge lassen dort vergessen, dass man sich in einer dichtbesiedelten, pulsierenden Region befindet. Vor den Toren der Stadt liegen Wälder und Badeseen, die naturverbundenen Zeitgenossen Möglichkeiten zur Entspannung bieten. Förderschwerpunkt Lernen, sowie ein Schulzentrum mit Realschule plus und Gymnasium. Wenige Kilometer entfernt bieten sich die Städte Mannheim, Heidelberg und Speyer zu einem Bummel der besonderen Art an. Es sind Einkaufsmetropolen, die sich sehen lassen können.
Städte wie Heidelberg mit Schloss und Altstadt sowie Speyer mit dem Kaiserdom sind zudem wegen ihrer Sehenswürdigkeiten touristisch sehr interessant..
Objektbeschreibung
Das hier angebotene Mehrfamilienhaus mit einer Wohn- und Gewerbefläche von ca. 530 m² und einer Grundstücksfläche von 1.385 m², besteht aus 3 Wohnungen, einer Gewerbeeinheit und einem Garten.
Der Gewerbeanteil mit ca. 210 m² erstreckt sich über das gesamte Erdgeschoß. Es besteht aus einer Verkaufsfläche, einem Lager, einer Küche und 2 getrennten Toiletten. Eine Toilette für Besucher und eine für das Personal. Die Schaufensterfront ist ca. 9 m lang.
Im 1. OG befindet sich eine Wohnung mit 3 Zimmer, einem Badezimmer, einem Gäste-WC und einer Küche mit Zugang zum Balkon. Die Wohnfläche beträgt ca. 121 m².
Im 2. OG befindet sich eine Wohnung mit 3 Zimmer, einem Badezimmer, einem Gäste-WC und einer Küche. Die Wohnfläche beträgt ca. 121 m².
Eine weitere Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 77 m² befindet sich auf der Rückseite des Hauses im Anbau. Die Wohnung befindet sich im 1. OG und ist über einen separaten Hauseingang zu erreichen. Sie besteht aus 2 Zimmern, einem Duschbad, einer Küche und einem Balkon.
Das Haus ist mit ca. 90 m² nur teilunterkellert.
Im Hof können bis zu 4 PKWs abgestellt werden. Es sind 2 Garagen und 2 Stellplätze vorhanden, eines davon mit Carport.
Das Objekt ist unbewohnt und ist renovierungsbedürftig. Der Gewerbeanteil im Erdgeschoß kann über eine Nutzungsänderung zu einer oder evtl. zwei Wohnungen umgebaut werden.
Sonstiges
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Ausstattung
Bad
Dusche, Wanne, Fenster
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Öl
Gartennutzung
Unterkellert
teils
Gewerbefläche ca. 210 m²
Wohnfläche ca. 320 m²
Grundstücksfläche 1.385 m²
2 Balkone
3 Tageslicht Bäder
4 Tageslicht Gäste WCs
2 Fach Verglasung
Garten
2-Kfz-Stellplätze
2 Garagen
Anbieter
Miglietta-Immobilien
Pinienstraße 51 67065 Ludwigshafen
Telefon0621 862 407 89E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsstelle tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
1. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Objektanbieter stammen und von uns auf deren Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache unseres Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung.
2. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und –Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von uns, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
3. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.
4. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
5. Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
6. Handelt es sich bei uns und unserem Kunden um Vollkaufleute i. S. des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Mannheim von uns vereinbart.
7. Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist es hierbei nicht nötig, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
8. Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns Rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
9. Wir erwarten von unserem/unseren Kunden im Erfolgsfalle, d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit der von dem Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung unserer Maklercourtage wie folgt:
9.1 Für dem Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.): Vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer/ Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer 4,76 % aus dem Kaufpreis.
9.2 Für den Verkauf von Eigentumswohnungen und/oder Einfamilienhäusern bei denen der Verkäufer Verbraucher ist, vom Käufer und Verkäufer jeweils 2,38 % aus dem Kaufpreis.
9.3 Für den Verkauf von Geschäfts- und Unternehmen: An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen; von der gesamten Vertragssumme = 5,95 % aus dem Kaufpreis.
9.4 Für sonstige Nachweise und/oder Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
9.5 Für die Vermietung von Wohnraum: Das 1-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 1,19 Monatsmieten vom Besteller.
9.6 Für die Vermietung von Gewerbeobjekten: Das 3-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 3,57 Monatsmieten.
-Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer
9.8 Die unter Ziffer 9.1 bis 9.6 vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
10. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
290 m² Wohnfläche • 365 m² Grundstücksfläche • 8 Zimmer • 2 Badezimmer
Freistehendes Einfamilienhaus auf gemeinsames Grundstück
116 m² Wohnfläche • 172 m² Grundstücksfläche • 4 Zimmer • 2 Badezimmer
2-3 Familienhaus mit geräumiger Maisonette - Wohnung und sonnige Dachterrasse
265 m² Wohnfläche • 314 m² Grundstücksfläche • 8 Zimmer
Einfamilienhaus in ruhiger Wohnlage
140 m² Wohnfläche • 326 m² Grundstücksfläche • 5 Zimmer • 3 Schlafzimmer
Einfamilienhaus in Familienfreundlicher Lage
137 m² Wohnfläche • 141 m² Grundstücksfläche • 6 Zimmer • 2 Badezimmer
FREISTEHENDES 1-2 FH MIT SÜD-GARTEN & EINBAUKÜCHE UND OFFENER KAMIN
208 m² Wohnfläche • 568 m² Grundstücksfläche • 8 Zimmer • 5 Schlafzimmer • 2 Badezimmer
Solide Kapitalanlage mit 4 Wohnungen und Gewerbefläche
415 m² Wohnfläche • 350 m² Grundstücksfläche • 10 Zimmer
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148 m² Wohnfläche • 272 m² Grundstücksfläche • 6 Zimmer
*-VERKAUFT-*
268 m² Wohnfläche • 438 m² Grundstücksfläche • 11 Zimmer • 4 Badezimmer
*-Einfamilienhaus mit extravagantem Platzangebot-*
380 m² Wohnfläche • 638 m² Grundstücksfläche • 7 Zimmer • 3 Schlafzimmer • 2 Badezimmer
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