Die Maklerprovision beträgt für den Käufer 3,57% inkl. gesetzlicher MwSt des beurkundeten Kaufpreises und ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.
Kaufpreis
€ 390.000,-
Nebenkosten
€ 280,-
Heizkosten enthalten
Stellplatzkaufpreis Tiefgarage
€ 15.000,-
Anzahl Tiefgarage
2
Lage
In ruhiger Lage am Rande des Neubaugebiets von Mannheim-Wallstadt unweit zweier Seen steht diese Immobilie der besonderen Art. Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss eines 6 Familienhauses.
Der Stadtteil Mannheim-Wallstadt gehört zu den begehrten Wohnlagen in der Rhein-Neckar-Region hier wurde das größte ökologische Neubaugebiet Deutschlands geschaffen, mit üppigen Grünanlagen, idyllischen Bachläufen, Teichanlagen und zahlreichen Springbrunnen. Die nur unweit entfernt liegenden Vogelstangseen laden zum Baden und Spazierengehen ein.
Mannheim-Wallstadt bietet sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie Ärzte, Apotheken, Schulen, Kindergärten, Kirchen usw.
Hervorragende Anbindung an die Autobahnen A5 (Frankfurt-Heidelberg-Karlsruhe) A659 (Richtung Weinheim) und A6 (Frankfurt-Stuttgart).
Objektbeschreibung
Das außergewöhnliche und extravagante Raumkonzept und die moderne und luxuriöse Ausstattung machen diese Wohnung zu einem Domizil der Extraklasse. Mit einer Wohnfläche von ca. 121 m² ist das Wohlfühlen auf drei Ebenen garantiert.
Durch einen großzügigen Eingangsbereich gelangen Sie in die erste Ebene, hier befinden sich, das Elternschlafzimmer mit begehbarem Kleiderschrank, ein Tageslichtbad mit großer Glasdusche und eingebauter Whirlpool-Eckbadewanne sowie ein Gäste-WC in moderner Schieferverkleidung und zwei weitere Räume.
Über eine Marmortreppe gelangen Sie in die zweite Ebene. Hier befinden sich eine offene Wohnküche sowie ein Esszimmerbereich mit offenem Designer-Kaminofen. Bodentiefe Dachflächenfenster durchfluten diese Ebene mit Tageslicht. Weiterhin finden Sie auf dieser Ebene ein Balkon mit Süd-Ausrichtung und eine Eckterrasse mit Süd-West-Ausrichtung.
Ein Highlight erwartet Sie auf der dritten Ebene. Über eine Marmor-Wendeltreppe gelangen Sie in das Turmgeschoss der Immobilie. Dort befindet sich das galerieartige Wohnzimmer mit Blick in den Esszimmerbereich und mit Dachzugang.
Eine moderne Haustechnik rundet das Konzept dieser repräsentativen und werthaltigen Immobilie ab. Die Haustechnik verfügt über ein EIB-BUS-System mit zahlreichen Funktionen, z.B. zentrale Licht und Rollladensteuerung, Lichtszenarien oder Lichtdämmung.
Die Wohnung ist klimatisiert. Auf jeder Ebene sind Gegensprechanlagen. Die Hauseingangstür ist kameraüberwacht.
Zur Wohnung gehören ein Kellerraum und zwei Tiefgaragenstellplätze.
Sonstiges
SONSTIGES:
Gerne übersenden wir Ihnen ein ausführliches Exposé.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur dann ein Exposé versenden, bzw. Besichtigungstermine vereinbaren, wenn Sie Ihren kompletten Namen, Wohnanschrift sowie Ihre Kontaktdaten angeben.
Ausstattung
Differenzierung
Luxus
Bad
Dusche, Wanne, Fenster
Kamin
Heizungsart
Zentralheizung, Fernheizung
Befeuerung
Fernwärme
Klimatisiert
Stellplatzart
Tiefgarage
Ausrichtung Balkon
Süden
Wasch-/ Trockenraum
Gäste-WC
Die Highlights der Immobilie
- Tageslichtbad mit Whirlpool und Glasdusche
- Gäste-WC
- Offener Kamin
- Klimaanlage
- Turmgeschoss mit Galerie
- Treppen mit weißem Carrara-Marmor-Belag und Edelstahlgeländer
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsstelle tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
1. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Objektanbieter stammen und von uns auf deren Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache unseres Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung.
2. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und –Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von uns, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
3. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.
4. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
5. Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
6. Handelt es sich bei uns und unserem Kunden um Vollkaufleute i. S. des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Mannheim von uns vereinbart.
7. Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist es hierbei nicht nötig, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
8. Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns Rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
9. Wir erwarten von unserem/unseren Kunden im Erfolgsfalle, d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit der von dem Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung unserer Maklercourtage wie folgt:
9.1 Für dem Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.): Vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer/ Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer 4,76 % aus dem Kaufpreis.
9.2 Für den Verkauf von Eigentumswohnungen und/oder Einfamilienhäusern bei denen der Verkäufer Verbraucher ist, vom Käufer und Verkäufer jeweils 2,38 % aus dem Kaufpreis.
9.3 Für den Verkauf von Geschäfts- und Unternehmen: An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen; von der gesamten Vertragssumme = 5,95 % aus dem Kaufpreis.
9.4 Für sonstige Nachweise und/oder Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
9.5 Für die Vermietung von Wohnraum: Das 1-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 1,19 Monatsmieten vom Besteller.
9.6 Für die Vermietung von Gewerbeobjekten: Das 3-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 3,57 Monatsmieten.
-Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer
9.8 Die unter Ziffer 9.1 bis 9.6 vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
10. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Apartment in zentraler Lage für Kapitalanleger oder zur Eigennutzung
41 m² Wohnfläche • 1 Zimmer
Geräumige 4 Zimmer-Wohnung mit TG-Stellplatz
100 m² Wohnfläche • 4 Zimmer • 3 Schlafzimmer
Großzügige Wohnung mit 2 TG-Stellplätze
162 m² Wohnfläche • 5 Zimmer • 3 Schlafzimmer
Ruhige Lage und toller Ausblick
110 m² Wohnfläche • 3 Zimmer • 2 Schlafzimmer
*-Erdgeschoss-Wohnung mit Garten-*
94 m² Wohnfläche • 3 Zimmer • 2 Schlafzimmer
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