Nicht weit entfernt von der Maximiliamstraße (Hauptstraße / Einkaufsmeile) befindet sich das gut geführtes Restaurant. Die in unmittelbarer Nähe befindliche Büros und Ladengeschäfte wirkten sich sehr positiv auf das Mittagsgeschäft aus. Der Abendbetrieb ist durch zahlreiche Reservierungen garantiert.
Parkmöglichkeiten finden Sie ganz in der Nähe.
Die Domstadt Speyer, eine der Geburtsstätten der europäischen Kultur ist Mittelzentrum der Metropolregion Rhein-Neckar mit rund 50.000 Einwohnern, gilt als bekanntes und beliebtes Ausflugs- und Urlaubsziel. Für die einen sind es die atmosphärische Altstadt oder die imposanten Kulturdenkmäler, für die anderen die Lebensqualität von Speyer, das Bummeln über den Wochenmarkt und die Einkaufsmeile in der Maximilianstrasse.
Der hohe Freizeitwert resultiert aus der kulturellen Vielfalt, der kreativen Vitalität der in Speyer wirkenden Künstler und aus einem aktiven Vereinsleben. Allein 70 Sportvereine stehen Profi- wie Amateursportlern zur Auswahl. Kindergärten, Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie auch ca. 2000 Arbeitsstätten sind in Speyer vorhanden.
Autobahnanbindungen in alle Richtungen, Bahn und S-Bahn sind vor Ort. Viele Städte in der Umgebung wie z.B. Mannheim, Neustadt, Heidelberg, Landau sind in wenigen Minuten zu erreichen.
Objektbeschreibung
Schon 16 Jahren lang wird das Lokal als italienisches Restaurant betrieben. Nun möchte der Wirt und seine Familie sich aus dem Gastronomiegeschäft zurückziehen und suchen daher einen Nachpächter für Ihren mit Liebe und Leidenschaft geführtes Restaurant.
Das Lokal ist komplett eingerichtet und bietet Platz für bis zu 60 Personen.
Für die warmen Frühlings- und Sommertagen stehen zusätzlich 20 Plätze im Hinterhof zur Verfügung.
Weiterhin stehen 2 getrennte Damen-Toiletten und eine Herren-Toilette zur Verfügung. Eine vollausgestattete Küche, eine Vorratskammer und Lagerfläche. Für das Personal ist ein separater Personalraum und eine Toilette vorhanden.
Das Restaurant ist komplett ausgestattet und kann mit der kompletten Einrichtung gegen eine Abstandssumme übernommen werden.
Insgesamt verfügt das Lokal über eine Fläche von ca. 180 m².
Ein Kellerraum komplettiert das Angebot.
Flächenaufteilung:
Gastraum inkl. WC : 87,88 m²
Nebenzimmer: 13,30 m²
Küche: 20,50 m²
Vorratskammer: 13,41 m²
Lager: 3,85 m²
Personalraum: 8,70 m²
Energieausweis laut Gesetz nicht erforderlich.
Sonstiges
Die Maklerprovision beträgt für den Mieter/Pächter 2,38 Kalt-Monatsmieten inkl. gesetzlicher MwSt. und ist bei Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages fällig.
Ausstattung
Boden
Fliesen
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Gas
Abstellraum
- Klimaanlage
- Sitzplätze für ca. 60 Personen
- Sitzplätze im Hof für ca. 20 Personen
- Vorratsraum im EG
- Lagerraum im EG
- Keller
- 2 Damen-Toiletten
- 1 Herren-Toilette
- Vollausgestattete Küche (bei Übername mit Ablöse)
- Vollausgestattetes Restaurant (bei Übername mit Ablöse)
Die Maklerprovision beträgt für den Mieter/Pächter 2,38 Kalt-Monatsmieten inkl. gesetzlicher MwSt. und ist bei Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages fällig.
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsstelle tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
1. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Objektanbieter stammen und von uns auf deren Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache unseres Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung.
2. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und –Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von uns, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
3. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.
4. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
5. Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
6. Handelt es sich bei uns und unserem Kunden um Vollkaufleute i. S. des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Mannheim von uns vereinbart.
7. Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist es hierbei nicht nötig, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
8. Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns Rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
9. Wir erwarten von unserem/unseren Kunden im Erfolgsfalle, d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit der von dem Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung unserer Maklercourtage wie folgt:
9.1 Für dem Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.): Vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer/ Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer 4,76 % aus dem Kaufpreis.
9.2 Für den Verkauf von Eigentumswohnungen und/oder Einfamilienhäusern bei denen der Verkäufer Verbraucher ist, vom Käufer und Verkäufer jeweils 2,38 % aus dem Kaufpreis.
9.3 Für den Verkauf von Geschäfts- und Unternehmen: An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen; von der gesamten Vertragssumme = 5,95 % aus dem Kaufpreis.
9.4 Für sonstige Nachweise und/oder Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
9.5 Für die Vermietung von Wohnraum: Das 1-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 1,19 Monatsmieten vom Besteller.
9.6 Für die Vermietung von Gewerbeobjekten: Das 3-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 3,57 Monatsmieten.
-Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer
9.8 Die unter Ziffer 9.1 bis 9.6 vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
10. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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