Die Schönau im Norden Mannheims bietet ruhiges Wohnen in grüner Umgebung. Neben seiner Lage nahe des Käfertaler Walds kann der Stadtteil vor allem mit modernisiertem und saniertem Wohnraum zu bezahlbaren Mietpreisen punkten.
Auch für Kinder und Jugendliche wurde hier einiges getan. Im Rahmen der "Rochade Schönau" wurden alle Schulen im Stadtteil, von der Grundschule bis zum Gymnasium, saniert, um- oder neu gebaut.
2005 wurde "Schönau-Mitte" in das Programm "Die Soziale Stadt" aufgenommen, 2017 folgte dann auch "Schönau-Nordwest. Das Programm wird vom Bund und dem Land Baden-Württemberg getragen. Es soll Stadtteile nachhaltig stabilisieren und aufwerten.
(Quelle: www.mannheim.de)
Objektbeschreibung
Einfamilienhaus in ruhiger Wohnlage.
Das Einfamilienhaus, mit einer Wohnfläche von ca. 140 m², besteht aus einem Siedlungshaus aus dem Jahre 1936 und einem Anbau aus dem Jahre 1990.
Das Erdgeschoss im Siedlungshaus besteht aus einem Eingangsbereich, einem Schlafzimmer und einem Bürozimmer. Der Anbau besteht im Erdgeschoss aus einem Gäste-WC, einer Küche und einem Wohn- und Esszimmer mit Zugang zur Terrasse. Durch die offene Treppe im Wohnzimmer gelangt man ins Dachgeschoss.
Das Dachgeschoss besteht aus einem Flur, zwei Zimmern und einem Tageslichtbad mit Badewanne.
Der Keller im Anbau besteht aus einem großen Raum und einem weiteren Raum indem sich Waschmaschine und Gas-Zentralheizung befinden.
Die Elektroinstallation befindet sich im Keller des älteren Teil des Hauses.
Die Keller sind nicht miteinander verbunden. Sie sind jeweils über eine Außentreppe zu erreichen.
Der Garten, der sich über die gesamte Grundstücksbreite erstreckt, grenzt an die Straßenseite und bietet somit die Möglichkeit einen PKW auf dem Grundstück zu parken.
Das Haus wird aus Altersgründen verkauft und ist zum Großteil renovierungsbedürftig.
Der Energieausweis ist beantragt!
Sonstiges
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Ausstattung
Bad
Wanne, Fenster
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Gas
Gartennutzung
Wasch-/ Trockenraum
Gäste-WC
- Terrasse
- Garten
- 1 Kfz-Stellplatz
Preise & Kosten
Käufer-Provision
Ja
Käufercourtage
4,76%, Courtage inkl. MwSt.
Freitext Courtage
Die Maklerprovision beträgt für den Käufer 4,76% inkl. gesetzlicher MwSt. des beurkundeten Kaufpreises und ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.
Kaufpreis
€ 420.000,-
Kontaktanfrage
Anbieter
Miglietta-Immobilien
Pinienstraße 51 67065 Ludwigshafen
Telefon0621 862 407 89E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsstelle tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
1. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Objektanbieter stammen und von uns auf deren Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache unseres Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung.
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3. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.
4. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
5. Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
6. Handelt es sich bei uns und unserem Kunden um Vollkaufleute i. S. des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Mannheim von uns vereinbart.
7. Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist es hierbei nicht nötig, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
8. Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns Rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
9. Wir erwarten von unserem/unseren Kunden im Erfolgsfalle, d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit der von dem Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung unserer Maklercourtage wie folgt:
9.1 Für dem Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.): Vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer/ Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer 4,76 % aus dem Kaufpreis.
9.2 Für den Verkauf von Eigentumswohnungen und/oder Einfamilienhäusern bei denen der Verkäufer Verbraucher ist, vom Käufer und Verkäufer jeweils 2,38 % aus dem Kaufpreis.
9.3 Für den Verkauf von Geschäfts- und Unternehmen: An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen; von der gesamten Vertragssumme = 5,95 % aus dem Kaufpreis.
9.4 Für sonstige Nachweise und/oder Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
9.5 Für die Vermietung von Wohnraum: Das 1-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 1,19 Monatsmieten vom Besteller.
9.6 Für die Vermietung von Gewerbeobjekten: Das 3-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 3,57 Monatsmieten.
-Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer
9.8 Die unter Ziffer 9.1 bis 9.6 vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
10. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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